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Ziel der Initiative ist eine Ergänzung der Bundesverfassung vom 18. April 1999.
Der Art. 10.2. der Eidgenössischen Bundesverfassung lautet derzeit:
»Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit«.
Die Inititative setzt sich ein für die Ergänzung durch nachfolgenden Passus – und die damit verbundene Einrichtung eines eigenständigen Eidgenössischen Departements für Bewegungsangelegenheiten (EDfB):
»Die individuelle Bewegungsfreiheit der Körper im Raum soll durch das Departement für Bewegungsangelegenheiten bewahrt und gefördert werden.«
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Hintergrund / Beweggründe:
In der Schweiz gibt bereits die folgenden Departements:
: ED für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
: ED für auswärtige Angelegenheiten
: ED für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
: E Finanzdepartement
: E Justiz- und Polizeidepartement
: E für Wirtschaft, Bildung und Forschung
: ED des Inneren
Unter der Obhut des betrauten Bundesrats sind diese sieben Departements zur Leitung und Koordination ihrer jeweiligen Ressorts bestellt.
So unterschiedlich die Aufgabenstellungen und Tätigkeiten der einzelnen Departements auch sein mögen, eines haben sie gemeinsam:
sie werden von Menschen betrieben – und diese Menschen sind, wie alle anderen auch, körperliche Wesen.
Diese Tatsache ist so selbstverständlich, dass sie für gewöhnlich überhaupt nicht wahrgenommen wird und wenn sie doch wahrgenommen wird,
wird sie kaum ernstgenommen (oder als bloße Privatangelegenheit betrachtet). Deswegen wird zumeist vergessen, dass dieser Körper vor allem eines will –
und auch braucht –, nämlich Bewegung. Das EDfB wird dem Rechnung tragen.
Bewegung steht in mancher Hinsicht bereits auf der Agenda anderer Ministerien. Die besondere Aufgabe des EDfB wird darin bestehen,
die angebliche Nebensache Bewegung zur Hauptsache zu erklären. Das EDfB wird Bewegungen bündeln und Bewegungen fördern.
Das EDfB befördert Bewegung in all ihren Facetten. Anders als in der Wirtschaft, wo Bewegung nur als zielorientierte Bewegung (Transport)
eine Rolle spielt und anders als beispielsweise im Sport, wo der Konkurrenzgedanke immer stärker wird, wird sich das EDfB besonders für die
Schaffung von Räumen für freie Bewegungsabläufe widmen und Gelegenheiten bieten, die zur Erkundung von neuen, bislang unvorstellbaren Bewegungen einladen –
frei nach dem Credo des EDfB: Eine andere Bewegung ist möglich.
Das EDfB will den Bürgern helfen sich zu entdisziplinieren ohne dabei völlig aus der Fassung zu geraten.
Zentral ist dabei die grundlegende Diversitäts-Maxime: für unterschiedliche Bereiche sind jeweils unterschiedliche Körpererfahrungen bereichernd.
Und allgemein gilt: Bewegung ist unser Kapital. Die Frage, welche Bewegung für welche Bereiche bereichernd ist, ist dabei immer wieder neu zu stellen.
Nach dem Prinzip der Konkordanz werden mit dem EDfB möglichst alle Parteien, Minderheiten und gesellschaftliche Gruppen in den Prozess miteinbezogen;
dies gelingt durch den Bezug auf die allen gemeinsame spezifische Eigenschaft einen Körper zu haben. Was die verschiedensten Ministerien immer wollten,
aber nie vollständig erreichten, wird mit dem EDfB endlich möglich: die Menschen von dort abzuholen, wo sie sich befinden.